10. Abschnitt
Disziplinäre Verantwortlichkeit der Beamtinnen und Beamten
Dienstpflichtverletzungen
Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Abschnitt
Disziplinäre Verantwortlichkeit der Beamtinnen und Beamten
Dienstpflichtverletzungen
Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.