Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Disziplinäre Verantwortlichkeit der Beamtinnen und Beamten

Dienstpflichtverletzungen

Beamtinnen und Beamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach diesem Abschnitt zur Verantwortung zu ziehen.