Verwendungsgruppe P 5
Ernennungserfordernis ist die Eignung für die vorgesehene Verwendung als Reinigungskraft oder als ungelernte Arbeiterin oder ungelernter Arbeiter.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwendungsgruppe P 5
Ernennungserfordernis ist die Eignung für die vorgesehene Verwendung als Reinigungskraft oder als ungelernte Arbeiterin oder ungelernter Arbeiter.