Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2a. Abschnitt

Militär-Anerkennungsmedaille

. (1) Die Militär-Anerkennungsmedaille kann Personen verliehen werden, die besondere Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung erbracht haben.

(2) Eine mehrfache Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille ist zulässig.