Lehrgänge
. (1) Die Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf kann auch in Lehrgängen erfolgen, die einer Bewilligung des/der Landeshauptmanns/Landeshauptfrau bedürfen.
(2) und 4 ist anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrgänge
. (1) Die Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf kann auch in Lehrgängen erfolgen, die einer Bewilligung des/der Landeshauptmanns/Landeshauptfrau bedürfen.
(2) und 4 ist anzuwenden.