Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

8. Abschnitt

EWR-Berufszulassung und Nostrifikation

Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufszulassung

. (1) Der Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung im Rahmen einer EWR-Berufszulassung sind an einem Lehrgang bzw. einer Schule für medizinische Assistenzberufe durchzuführen und zu absolvieren.

(2) Hinsichtlich der Zulassung zum Anpassungslehrgang oder der Eignungsprüfung gilt .