Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgabenbereich

Die Aufgaben der Vollversammlung sind:

1. Wahl der Vorstandsmitglieder (Ersatzmitglieder) und der beiden Rechnungsprüfer;

2. Genehmigung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses;

3. (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2017)

4. Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Tourismusstrategien für ihren örtlichen Wirkungsbereich unter Berücksichtigung der Strategien des Landes;

5. Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Tourismuswirtschaft;

6. Beschlussfassung über die Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern in den Tourismusverband;

7. Zusammenschluss mit einem Tourismusverband;

8. Beschlussfassung über den Antrag auf Auflösung des Tourismusverbands.