Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
(1) Art. LXI des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend den bis 3, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend den bis 3 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
