*) Schriftliche Anbringen
Schriftliche Anbringen können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch per E-Mail, mit Telefax oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Dies gilt nicht für die Einbringung von Wahlvorschlägen nach und Ergänzungsvorschlägen nach .
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2009
