Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Kundmachung des Wahlergebnisses

Die Wahlkommission hat die Namen der gewählten Mitglieder und der Ersatzmitglieder unter Anführung des Geburtsjahres und der Wohnanschrift im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.