*) Kundmachung des Wahlergebnisses
Die Wahlkommission hat die Namen der gewählten Mitglieder und der Ersatzmitglieder unter Anführung des Geburtsjahres und der Wohnanschrift im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Kundmachung des Wahlergebnisses
Die Wahlkommission hat die Namen der gewählten Mitglieder und der Ersatzmitglieder unter Anführung des Geburtsjahres und der Wohnanschrift im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.