5. Unterabschnitt*) Abstimmungsverfahren
*) Teilnahme an der Wahl
An der Wahl dürfen nur Personen teilnehmen, die im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2009
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Unterabschnitt*) Abstimmungsverfahren
*) Teilnahme an der Wahl
An der Wahl dürfen nur Personen teilnehmen, die im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2009