Personen- und Funktionsbezeichnungen
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Verordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Personen- und Funktionsbezeichnungen
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Verordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.