Aufsicht; Außerkraftsetzung von Beschlüssen
Die Landwirtschaftskammer untersteht der Aufsicht der Landesregierung; diese kann insbesondere Beschlüsse der Landwirtschaftskammer, durch welche bestehende Gesetze verletzt werden, außer Kraft setzen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsicht; Außerkraftsetzung von Beschlüssen
Die Landwirtschaftskammer untersteht der Aufsicht der Landesregierung; diese kann insbesondere Beschlüsse der Landwirtschaftskammer, durch welche bestehende Gesetze verletzt werden, außer Kraft setzen.