Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts

Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.

*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024