*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
Das Anbringen von Zeichen auf Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 34/2018, 35/2024