1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Einrichtung
Für das Land Vorarlberg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Einrichtung
Für das Land Vorarlberg wird ein Landesverwaltungsgericht eingerichtet.