Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kundmachung von Tiefflugstrecken und Tieffluggebieten

. Tiefflugstrecken und Tieffluggebiete können durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht werden.