Verpflichtungserklärung
Anläßlich der Aufnahme hat der Vertragsbedienstete nachstehende Erklärung zu unterfertigen:
“Ich verspreche, die mir durch Verfassung und durch Gesetz, insbesondere durch das Landes-Vertragsbedienstetengesetz auferlegten Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten unverzüglich Folge zu leisten.”
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
