Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verpflichtungserklärung

Anläßlich der Aufnahme hat der Vertragsbedienstete nachstehende Erklärung zu unterfertigen:

“Ich verspreche, die mir durch Verfassung und durch Gesetz, insbesondere durch das Landes-Vertragsbedienstetengesetz auferlegten Pflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen und den Anordnungen meiner Vorgesetzten unverzüglich Folge zu leisten.”

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.