Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfertigungsansprüche bei Option

Für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, ist anlässlich einer Zuordnung gemäß oder 3 mit Bescheid die Höhe einer fiktiven Abfertigung im Sinne des zum Zeitpunkt der Zuordnung festzustellen. Endet das Dienstverhältnis, entsteht unter den Voraussetzungen des , LGBl. 2300–29, Anspruch auf den gemäß dem ersten Satz festgestellten und für die Jahre von dieser Feststellung bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens mit den Aufwertungsfaktoren gemäß und 6 DPL 1972 aufgewerteten Betrag.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.