Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit

Die Bestimmungen des über die Freistellung zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.