Kinderzuschuß
Die Bestimmungen des § 72 NÖ LBG über den Kinderzuschuß finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kinderzuschuß
Die Bestimmungen des § 72 NÖ LBG über den Kinderzuschuß finden auf Vertragsbedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß Anwendung.