Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Berechnung der Überwachungsgebühr ist nur die Dauer des Überwachungsdienstes selbst, nicht aber auch der Zeitaufwand zugrundezulegen, der mit der Zurücklegung des Hin- und Rückweges zum und vom Ort der Veranstaltung oder des Vorhabens verbunden ist.