Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beratungen

Im Geiste enger Zusammenarbeit werden sich die Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile von Zeit zu Zeit beraten, um die Anwendung und zufriedenstellende Erfüllung der Bestimmungen dieses Abkommens und seines Anhangs zu gewährleisten.