Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ÜBEREINSTIMMUNG MIT MULTILATERALEN KONVENTIONEN

Wenn eine allgemeine multilaterale Luftverkehrskonvention oder ein multilaterales Luftverkehrsabkommen im Hinblick auf beide Vertragsparteien in Kraft tritt, gilt das vorliegende Abkommen und seine Anhänge als dementsprechend abgeändert.