Anpassung an multilaterale Übereinkommen
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung an multilaterale Übereinkommen
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.