Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung an multilaterale Übereinkommen

Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.