Beratungen
Die Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile werden sich regelmäßig und häufig beraten, um eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen, die die Erfüllung dieses Abkommens berühren, zu gewährleisten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beratungen
Die Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile werden sich regelmäßig und häufig beraten, um eine enge Zusammenarbeit in allen Fragen, die die Erfüllung dieses Abkommens berühren, zu gewährleisten.