Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Um eine enge Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten betreffend die Erfüllung des vorliegenden Abkommens zu gewährleisten, finden regelmäßige und häufige Beratungen zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragschließenden Teile statt.