Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angleichung an multilaterale Abkommen

Im Falle des Abschlusses einer multilateralen Konvention oder eines multilateralen Abkommens über den Luftverkehr, dem beide Vertragschließende Teile angehören, so ist dieses Abkommen dahingehend abzuändern, daß es den Bestimmungen einer solchen Konvention oder eines solchen Abkommens entspricht.