Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abänderungen

Alle Abänderungen dieses Abkommens und/oder seines Anhangs sind von den zuständigen Behörden der Vertragschließenden Parteien zu vereinbaren und treten sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt eines Austausches diplomatischer Noten in Kraft.