Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Direkter Transitverkehr

Nach Maßgabe der Gesetze und Vorschriften jeder Vertragschließenden Partei unterliegen die Fluggäste, das Gepäck und das Frachtgut im Transitverkehr durch das Hoheitsgebiet jeder Vertragschließenden Partei grundsätzlich keiner Kontrolle.