Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anpassung an multilaterale Abkommen

Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan werden erforderlichenfalls in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.