Mißbrauch der Zivilluftfahrt
Jeder Vertragsstaat erklärt sich einverstanden, die Zivilluftfahrt nicht für Zwecke zu benützen, die mit den Zielen dieses Abkommens unvereinbar sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Mißbrauch der Zivilluftfahrt
Jeder Vertragsstaat erklärt sich einverstanden, die Zivilluftfahrt nicht für Zwecke zu benützen, die mit den Zielen dieses Abkommens unvereinbar sind.