Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einrichtung der Salzburger Landesumweltanwaltschaft

(1) Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft ist eine Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit.

(2) Die Landesumweltanwaltschaft ist berechtigt, das Landeswappen zu führen.