Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
(1) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Die und 1a sowie 4 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2011 tritt mit 5. August 2011 in Kraft. (Verfassungsbestimmung) Der Entfall des Klammerausdrucks '(Verfassungsbestimmung)' steht im Verfassungsrang.
(3) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(4) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 85/2024 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft.
(5) und 5, , 2 und 3 und , 2 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 121/2024 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kommen der Landesumweltanwaltschaft Parteienrechte nur mehr in jenen Verfahren zu, die in der geltenden Fassung des festgelegt sind.
(6) Das Inhaltsverzeichnis sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 76/2025 treten mit 1. September 2025 in Kraft.
(7) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 32/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monat in Kraft.
(8) in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 64/2026 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Auf Verfahren, die im Zeitpunkt gemäß dem ersten Satz anhängig sind, findet die bisherige Vorschrift weiter Anwendung.
