Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

6. Abschnitt

Wahlscheine

Wahlscheine

Jeder Abgeordnete erhält nach seiner Wahl oder nach seiner gemäß erfolgten Berufung von der Landeswahlbehörde den Wahlschein, der ihn zum Eintritt in den Landtag berechtigt.