Ermittlung der Vorzugsstimmen
Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen () ist, getrennt nach Landesparteiliste und Bezirksparteiliste, von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift () zu beurkunden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ermittlung der Vorzugsstimmen
Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen () ist, getrennt nach Landesparteiliste und Bezirksparteiliste, von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift () zu beurkunden.