Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermittlung der Vorzugsstimmen

Die Gesamtzahl der auf einen Bewerber entfallenden Vorzugsstimmen () ist, getrennt nach Landesparteiliste und Bezirksparteiliste, von der Wahlbehörde zu ermitteln und in einer Niederschrift () zu beurkunden.