Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von den Verwaltungsabgaben des Landes befreit.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenfreiheit
Die im Verfahren nach diesem Gesetz erforderlichen Eingaben und sonstigen Schriften sind von den Verwaltungsabgaben des Landes befreit.