Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergebnis der Beweisaufnahme

Das Gericht hat die Ergebnisse der Beweisaufnahme zusammenzufassen. Diese Sachverhaltsdarstellung ist dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu übermitteln.