Straßenverzeichnisse
Die Straßenverwaltungen haben über die in ihrer Verwaltung stehenden Straßen Verzeichnisse zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Straßenverzeichnisse
Die Straßenverwaltungen haben über die in ihrer Verwaltung stehenden Straßen Verzeichnisse zu führen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008