Ausgestaltung
Bei der Herstellung und Erhaltung von Gemeindestraßen ist auf die ortsübliche Benützung und auf die Verkehrsverhältnisse Bedacht zu nehmen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969, LGBl. Nr. 60/2008
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausgestaltung
Bei der Herstellung und Erhaltung von Gemeindestraßen ist auf die ortsübliche Benützung und auf die Verkehrsverhältnisse Bedacht zu nehmen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969, LGBl. Nr. 60/2008