Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausgestaltung

Bei der Herstellung und Erhaltung von Gemeindestraßen ist auf die ortsübliche Benützung und auf die Verkehrsverhältnisse Bedacht zu nehmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 195/1969, LGBl. Nr. 60/2008