Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zufahrtstraßen

Auf Zufahrtstraßen gemäß a sind die Bestimmungen über Eisenbahn-Zufahrtstraßen sinngemäß anzuwenden, wobei hinsichtlich der Kostentragung und Erhaltung abweichend von und eine vertragliche Vereinbarung zu treffen ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008, LGBl. Nr. 80/2021