Schneeräumung, Schneezeichen, Ausstreuen
Die zur Aufrechterhaltung des Verkehrs unbedingt notwendige Schneeräumung, die Kennzeichnung des Straßenrandes mittels Schneezeichen und das erforderliche Aufstreuen von Sand obliegt der zuständigen Straßenverwaltung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008
