V. Abschnitt
Von den Gemeindestraßen
Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
V. Abschnitt
Von den Gemeindestraßen
Die Gemeindestraßen vermitteln den öffentlichen Verkehr größerer Siedlungen in einer Gemeinde untereinander und einer Gemeinde mit den Nachbargemeinden.