Vollziehung
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für Inneres und für Verkehr, Innovation und Technologie je nach ihrem Wirkungsbereich gemäß Teil 2 lit. F und K der Anlage zu des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76, betraut.
