Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichtspflicht

Die Kommission hat bei Verletzungen der Bestimmungen dieses Gesetzes durch Vertreter des Dienstgebers einen Bericht zu verfassen. Dieser Bericht ist an die

1. für Personalangelegenheiten zuständige Abteilung des Amtes der Landesregierung,

2. Landesamtsdirektion in Angelegenheiten des inneren Dienstes und

3. Landespersonalvertretung

zu übermitteln.