Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angelegenheiten, die der Personalvertretung mitzuteilen sind

Der Personalvertretung ist ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen:

1. die Suspendierung;

2. Unfallanzeigen;

3. die Aufnahme von Bediensteten und die Verlängerung des Dienstverhältnisses auf unbestimmte Zeit;

4. die beabsichtigte Dienstzuteilung;

5. der Übertritt in den Ruhestand und die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung;

6. die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses;

7. die beabsichtigte Entlassung;

8. die Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis;

9. die Verpflichtung zum Ersatz von Übergenüssen und die Verpflichtung zum Schadenersatz;

10. die Untersagung einer Nebenbeschäftigung;

11. die beabsichtigten Belohnungen.