Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stimmenabgabe in den Wahlsprengeln

Ist eine Dienststelle in mehrere Wahlsprengel unterteilt, so hat die Stimmenabgabe vor der Sprengelwahlkommission zu erfolgen. Die Bestimmungen der bis 19 finden sinngemäß Anwendung.