Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verständigung

. Eine gesonderte Verständigung der Betroffenen von der erfolgten Löschung gemäß § 73 Abs. 3, zweiter Satz SPG hat nicht zu erfolgen.