Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG und des EU-QuaDG:

1. gemäß im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;

2. gemäß im Zusammenhang mit der Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen für Sendungen von Waren zum Zwecke der Ausfuhr;

3. zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.