Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung der Wahlkuverts

Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind Wahlkuverts zu verwenden, auf denen die Dienststelle (Schule) angegeben ist, für die die Vertrauensperson zu wählen ist.