Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt III

Wahl der Vertrauenspersonen

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der

Dienststellenausschüsse

Auf die Wahl der Vertrauenspersonen finden, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des Abschnittes II des 1. Hauptstückes und die Bestimmungen der und 55 sinngemäß Anwendung.